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Nützliches

LEXIKON SPEZIFISCHER BEGRIFFE

 

LEXIKON SPEZIFISCHER BEGRIFFE

 

 

 

 

 

Darlehnsantrag: Der Antrag mit dem eine natürliche Person bei einem Kreditinstitut um Finanzierung eines konkreten Zweckes, wie zum Beispiel dem Erwerb eines Eigenheimes, ersucht.

 

 

 

 

Sachwert: : Der Wert der Immobilie, wie sich dieser anhand des vom Finanzministerium festgelegten objektiven Bestimmungssystems ergibt.

 

Amortisierung des Kapitals: Die schrittweise Senkung des geschuldeten Kapitals während der Rückzahlung des Darlehns. Die Zahlung jeder Tilgungsrate bewirkt die Amortisierung des Kapitals in Höhe des Kapitalbetrages, der in der betreffenden Rate enthalten ist. 

 

Angeld: Der Geldbetrag, der bei der Reservierung des Hauses vorausgezahlt wird. Dieser Betrag wird vom Endpreis des Hauses abgezogen.

 

Immobilienversicherung: Hierbei handelt es sich um eine Versicherung der vorgemerkten Immobilie gegen Feuer, Erdbeben und Explosion bzw. gegen jegliches andere Risiko, die auf Kosten des Darlehensnehmers abgeschlossen wird und die gleiche Laufzeit, wie das Darlehn hat. Sie wird in Anwendung des gesetzlich vorgesehnen, (Art. 1285 des ZGB) betreffenden Rechtes des Darlehnsgebers abgeschlossen (Erklärung des Kreditinstitutes), und ist Vorraussetzung für die Erteilung eines Baudarlehns. 

 

 

Lebensversicherung: Die Versicherung des Darlehnsnehmers für den Fall der ständigen Teil-/ Vollinvalidität und im Todesfall, die ihn selbst und seine Familie während der gesamten Laufzeit des Darlehns versichert, für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalles.

 

Βelastungen: Beschränkungen des Immobilieneigentums. Es handelt sich hierbei um die Hypothek (bzw. Vormerkung einer Hypothek) und die weiteren dinglichen Rechte an einer Immobilie zu Gunsten Dritter. Alle Belastungen müssen in die Belastungsbücher des zuständigen Hypothekenamtes bzw.  Grundbuchamtes eingetragen sein.   

 

Darlehnsnehmer: Die natürliche Person, die das Darlehn vom Kreditinstitut erhält und somit die Verpflichtung übernimmt, dies verzinslich innerhalb des vorvereinbarten Zeitraumes zurückzuzahlen. Beim Darlehnsnehmer kann es sich um mehr als eine Person handeln.

 

Darlehnsgeber: Das Kreditinstitut, das der natürlichen Person einen bestimmten Geldbetrag in Form eines Darlehns erteilt und den Anspruch auf verzinsliche Rückerstattung des betreffenden Betrages hat.

 

Zinsindikator: Betrifft Baukredite mit variablem Zinssatz. Der Zinsindikator ist die Grundlage, auf der der jeweils gültige Zinssatz berechnet wird. Diesem Zinssatz wird die Gewinnspanne hinzugefügt, für die Bildung des endgültigen variablen Zinssatzes.

 

Verbraucherpreisindex: Preisindex der im Grunde genommen die Preiserhöhung auf dem Markt der Konsumgüter und Dienstleistungen beschreibt. Der  Verbraucherpreisindex wird regelmäßig vom Nationalen Statistischen Amt veröffentlicht und in der Tages- und periodischen Presse weiter veröffentlicht.

 

Gemeindegebühren: Gemäß Artikel 1 des G. 25/1975 und Artikel 25 Abs. 2 des G. 1828/1989, machen die Gemeindegebühren (geschuldete Reinigungs- Müllabfuhr- und Beleuchtungsgebühren)  institutionalisierte regelmäßige Einnahmen der Gemeinden aus, die durch Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates festgelegt werden. Sie werden allen Immobilien, Gebäuden und freien Flächen auferlegt, die von der Staatlichen Stromgesellschaft (D.E.I.) mit Strom versorgt werden, aber auch allen, die nicht mit Strom versorgt, jedoch genutzt werden. Die Einnahme der Gemeindegebühren erfolgt über die D.E.I.- Rechnungen.

 

Rate: Der Betrag, dessen regelmäßige Zahlung (z.B. monatlich) an das Kreditinstitut der Darlehnsnehmer vereinbart hat, um das erteilte Darlehen abzuzahlen.

 

Bürge: Die natürliche Person, die gegenüber dem Darlehnsgeber (Kreditinstitut) die Verpflichtung übernimmt, das Darlehen, für den Fall, dass der Darlehnsnehmer nicht in der Lage ist seiner übernommenen Verpflichtung nachzukommen, abzuzahlen. Es kann sich beim Bürgen auch um mehr als eine Person handeln. 

 

 

EZB bzw. ECB "EZB-Zinssatz" für den jeweiligen Kalendermonat bedeutet der letzte Zinssatz, der vom Verwaltungsrat der Europäischen Zentralbank (oder jeglichem anderen Organ, das eventuell in Zukunft eingesetzt werden wird), zur Festlegung der währungspolitischen Position der Europäischen Zentralbank festgesetzt wurde, wie dieser im Internet unter der Email-Adresse (http://www.ecb.int) an der Stelle „Main refinancing operations Minimum bid rate“ aufgeführt wird und der von Zeit zu Zeit variieren kann, bzw. jeder andere Zinssatz, dessen Anwendung die Europäische Zentralbank als Mittel zur Festlegung ihrer währungspolitischen Position beschließt.

 

Schätzung der Immobilie: Die technische Kontrolle, die an einer Immobilie durchgeführt wird, damit festgestellt werden kann, ob deren Konstruktion im Einklang mit den städtebaulichen Vorschriften erfolgt ist und deren Marktwert geschätzt werden kann. Die Schätzung der Immobilie erfolgt durch einen Architekten oder Bauingenieur.

 

Prüfung der Titel: Rechtskontrolle, die von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt beim zuständigen Hypotheken- bzw. Grundbuchamt durchgeführt wird und aus der Kontrolle der Titel der Immobilie besteht.

 

Zinssatz: der Prozentsatz auf dessen Grundlage der geschuldete Zinsbetrag am Kapital auf jährlicher Basis berechnet wird.

 

Verzugszinssatz: Ist der Zinssatz auf dessen Grundlage die Zinsen für fällige Verbindlichkeiten berechnet werden. Der Verzugszinssatz ist höher als der  vertragliche Zinssatz. Die endgültige Belastung hängt vom Zeitraum der Verzögerung der Tilgung der Verbindlichkeiten  ab.

 

 

 

 

Löschung der Vormerkung einer Hypothek: Mit der vollständigen Rückzahlung des Baudarlehns wird die Löschung der Vormerkung einer Hypothek möglich, die zur Erteilung des Darlehns eingetragen wurde. Das betreffende Verfahren setzt den Widerruf des Beschlusses voraus, mit dem die Eintragung der Vormerkung angeordnet worden war, die vor einem Richter stattfand.  Kraft des erlassenen Beschlusses, der beim zuständigen Hypothekenamt bzw. Grundbuchamt eingetragen wird, erfolgt die Löschung der Vormerkung einer Hypothek aus den Hypothekenbüchern des Hypothekenamtes bzw. Grundbuchamtes. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Darlehnsnehmers

 

 

 

 

Kosten für Antragsverfahren und -bewertung: Es handelt sich um einen konkreten Betrag, der den Verfahrens- und Funktionskosten entspricht, die dem Kreditinstitut bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung eines Baudarlehns entstehen. Dieser konkrete Betrag wird pauschal berechnet und ist vom Darlehnsnehmer entweder einmalig vollständig oder in Raten innerhalb des Zeitraumes zwischen der Antragsstellung und der Darlehnsauszahlung  zu entrichten.  

 

 

 

 

Eintragungskosten des Vertrages: Die Kosten für die Eintragung des Kaufvertrages beim zuständigen Hypotheken- bzw. Grundbuchamt, die sich auf 4,75 Tausendstel des Preises bzw. des im Kaufvertrag angeführten Sachwertes belaufen, je nach dem welcher höher ist.

 

 

 

 

1-Monats-Euribor: Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der für die Dauer eines Monats festgesetzt wird, von der EU-Bankvereinigung veröffentlicht und auf dem Bildschirm der Nachrichtenagentur REUTERS weiter veröffentlicht wird.

 

 

 

 3-Monats-Euribor: Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der für die Dauer von 3 Monaten festgesetzt wird, von der EU-Bankvereinigung veröffentlicht und auf dem Bildschirm der Nachrichtenagentur REUTERS weiter veröffentlicht wird.

 

 

 

6-Monats-Euribor: Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der für die Dauer von 6 Monaten festgesetzt wird, von der EU-Bankvereinigung veröffentlicht und auf dem Bildschirm der Nachrichtenagentur REUTERS weiter veröffentlicht wird.

 

 

 

12-Monats-Euribor: Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der für die Dauer von 12 Monaten festgesetzt wird, von der EU-Bankvereinigung veröffentlicht und auf dem Bildschirm der Nachrichtenagentur REUTERS weiter veröffentlicht wird.

 

 

Katasteramt: Die  Behörde, bei der die Eigentumstitel von Immobilien verwahrt werden, z.B. Verträge über jeden Akt allgemein, der die Rechtslage einer Immobilie beeinflusst.

 

 

 

 

 

Grundbuchamt: Behörde, die die Hypothekenämter in den Regionen ersetzt, in denen das Verfahren der Katasterbestandsaufnahme abgeschlossen ist. In den Regionen in denen die Katasterbestandsaufnahme noch nicht abgeschlossen ist, bestehen gleichzeitig Hypothekenämter und für die Katasterbestandsaufnahme zuständige Behörden.

 

 

 

 

Variable Periode: Die variable Periode ist der Zeitraum, während dem  die Berechnung der Darlehnsraten  auf der Grundlage des jeweils gültigen variablen Zinssatzes erfolgt.

 

 

 

 

Variabler Zinssatz:  Ist der Zinssatz, der aus einem gegebenen variierenden Zinsindikator besteht und einer „Spanne“ die vom Kreditinstitut festgelegt wird und während der gesamten Rückzahlungsdauer des Darlehns fest verbleibt. Der variable Zinssatz variiert entsprechend der Schwankungen des Zinsindikators.

 

 

 

 

Teilweise vorzeitige Tilgung oder vorzeitige Rückzahlung: Die vorzeitige Zahlung eines Betrages, größer als die jeweils geschuldete Rate aber kleiner als 100% des geschuldeten Kapitals des Darlehns, mit der das Darlehn teilweise getilgt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Juristische Kosten: Das Honorar des Rechtsanwaltes für: 1) die Prüfung der Titel der Immobilie beim Hypothekenamt bzw. dem Grundbuchamt, 2) Seine Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages, 3) im Fall der Aufnahme eines Baudarlehns, seine Anwesenheit vor Gericht beim Verfahren der Eintragung der Vormerkung einer Hypothek, sowie auch 4) seine Anwesenheit vor Gericht nach der vollständigen Tilgung des Darlehns, während des Verfahrens der Löschung der Vormerkung einer Hypothek.  

 

 

 

 

Vollständige vorzeitige Tilgung oder vollständige Rückzahlung:  Die vorzeitige Zahlung des gesamten geschuldeten Kapitals des Darlehns, welche die vollständige Tilgung des Darlehns bewirkt.

 

 

 

 

Horizontaleigentum: Das in Stockwerke oder Stockwerkteile aufgeteilte Eigentum an einem Gebäude. Es handelt sich um ein eigenständiges Eigentum, welches das gesamte Stockwerk eines Gebäudes bzw. Teil dessen einnimmt und das gegenüber den weiteren Besitztümern desselben Gebäudes durch einen unterschiedlichen Eigentums- oder/ Rechtsstatus gekennzeichnet ist. Der Eigentümer (Besitzer) des betreffenden Besitztums hat Eigentumsanteile an den gemeinnützigen Räumen des Gebäudes und am Grundstück. Horizontalbesitztümer innerhalb eines Gebäudes sind die Wohnungen, die Lagerräume und die geschlossenen Parkplätze.

 

 

 

 

 

 

Zinsspanne:  Der Betrag, der dem Zinsindikator zur endgültigen Gestaltung des variablen Zinssatzes hinzugefügt wird.

 

 

Darlehnsdauer: Der Zeitraum innerhalb dessen der Beliehene dem Verleiher (Bank) das Darlehnskapital und die entsprechenden Zinsen zu zahlen hat.

 

 

 

 

Urkunde der Zusammensetzung des Horizontaleigentums: Die Urkunde  mit dem Horizontaleigentümer festgelegt werden und die das Eigentumsrecht eines oder mehrer Personen an den Besitztümern fundieren. Die Aufstellung der Urkunde der Zusammensetzung des Horizontaleigentums kann entweder auf Initiative des Eigentümers erfolgen (für schon errichtete oder zu errichtende Gebäude), oder auf Initiative des Grundstücksbesitzer und des Bauunternehmer, falls das Grundstück nach dem Prinzip der Gegenleistung gestellt wird.

 

 

 

 

Betrag der Vormerkung: Der Betrag der Vormerkung ist immer größer als der des Anspruches, d.h. des Darlehnskapitals, da die betreffende Belastung nicht nur zur Sicherung des Darlehnskapitals, aber auch der Zinsen (Vertrags- oder Verzugszinsen), eventueller Kosten, sowie der Honorare eingeschrieben wird.  Üblicherweise berechnen die Banken einen Betrag von ca. 120% am erteilten Darlehnsbetrag.

 

 

 

 

Vormerkung einer Hypothek: Ist das Vorzugsrecht gegenüber dritten Darlehnsgebern, das dem Darlehnsgeber (Bank) seitens des Darlehnsnehmers oder (und) dem Bürgen  an einer bestimmten Immobilie/ bestimmten Immobilien seines (ihres) Besitzes überlassen wird, zur Absicherung der Ansprüche des Darlehnsgebers, die sich aus dem Darlehnsvertrag ergeben. Damit das Darlehn ausgezahlt werden kann, ist es erforderlich, dass die eingetragene Vormerkung zu Gunsten der Bank „ersten Ranges“ ist, d.h. dass die betreffende Belastung die erste ist, die zu Lasten der konkreten Immobilie eingetragen wird. Die Vormerkung einer Hypothek wird beim zuständigen Hypothekenamt bzw. Grundbuchamt eingetragen.

 

 

 

 

Vorzeitige Tilgung oder Rückzahlung: Die dem Darlehnsnehmer gegebene Möglichkeit zur vorzeitigen Tilgung des gesamten bzw. eines Teils  des geschuldeten Kapitals seines Darlehns.

 

 

 

 

 

 

Konstante Periode: Konstante Periode ist die Zeitspanne während der die Berechnung der Darlehnsraten auf der Grundlage eine festen Zinssatzes erfolgt.

 

 

 

 

Fester Zinssatz: Ist der Zinssatz, der für den Zeitraum der als konstant im jeweiligen  Darlehnsvertrag bestimmt worden ist, unverändert verbleibt.

 

 

 

 

Baudarlehn: Geldanleihe (Kapital) von einem Kreditinstitut, zum Zweck des Erwerbs eines Grundstückes bzw. des Erwerbs, der Errichtung, der Vollendung oder der Instandsetzung einer Wohnstätte. Der Darlehnsnehmer übernimmt die Verpflichtung innerhalb eines konkreten Zeitraumes das Kapital zusammen mit dem den Zinsen entsprechenden Betrag zurückzuzahlen. Zur Absicherung der Finanzierung hat der Darlehnsnehmer sein  Einverständnis zur  Vormerkung einer Hypothek zu Gunsten des Kreditinstitutes zu geben.

 

 

 

 

Darlehnsvertrag: Der Vertrag mit dem das Kreditinstitut dem Darlehnsnehmer einen konkreten Geldbetrag überlässt (von dem jedoch vereinbart wird, dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. nach der Eintragung der Vormerkung ersten Ranges ausgezahlt werden wird) und dieser die Verpflichtung übernimmt, den betreffenden Betrag verzinslich unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen.

 

 

 

 

Kaufvertrag: Ist die notarielle Urkunde mit der das Besitzrecht an einer Immobilie gegen einen festgesetzten Preis übertragen wird. Der Kaufvertrag beschreibt ausführlich das Eigentum und dessen Rechtsstatus. Die Übertragung der Immobilie erfolgt durch die Eintragung des Verkaufsvertrages beim zuständige Hypothekenamt bzw. Grundbuchamt.   

 

 

 

 

Notarkosten: Das Honorar des Notars für die Aufsetzung des Kaufvertrages. Die Kosten liegen bei 1,20% bis zu 2% des im Vertrag angegebenen Preises  oder des im Kaufvertrag angegebenen Sachwertes, je nach dem welcher Wert höher liegt.

 

 

Notarielle Urkunde: Dokument, das vom Notar aufgesetzt wird und eine öffentliche Urkunde ausmacht.

 

 

 

 

Mitdarlehnsnehmer: Unterzeichnet den Darlehnsvertrag mit dem Darlehnsnehmer und übernimmt genau die gleichen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut, d.h. er haftet für die fristgerechte Rückzahlung des gesamten Darlehnsbetrags. Es kann sich dabei um jegliche Person handeln, die die vom Kreditinstitut hinsichtlich der Kreditwürdigkeit gestellten Vorraussetzungen erfüllt, Eigentümer der vorgemerkten Immobilie oder dritte Person.

 

 

 

 

Jährliche tatsächliche Gesamtbelastungsrate: Ist der in Prozent (%) ausgedrückte Anteil, der die jährlichen Gesamtkosten des Kredits (Darlehns) für den Beliehenen ausdrückt. Er beinhaltet also über den jährlichen Zinssatz hinaus  auch die Elemente, die die Darlehnskosten im Weiteren erhöhen, ohne dabei im Zinssatz zu erscheinen, wie z. B. Gebühren nach G. 128/75, Aufwendungen, Versicherungsbeiträge usw.

 

 

 

 

Immobilienabgabe: Abgabe die den Eigentümer der Immobilie belastet und die sich aus der Multiplikation des Wertes der Immobilie mit dem Steuerkoeffizienten ergibt (Größe X Zonenpreis X Alterskoeffizient X Immobilienabgabe –Koeffizient (TAP). Die Einnahme der Immobilienabgabe erfolgt über die Rechnung des Staatlichen Stromversorgers (DEI).  

 

 

 

 

Immobilengeschäftsgebühr: Die Immobiliengeschäftsgebühr geht zu Lasten des Käufers und wird auf 1% des Sachwertes der Immobilie festgelegt. Sie wird einer Immobilie, die aus welchem Anlass auch immer nach dem 1. Januar 2006 erworben wird, an Stelle der Immobilienübertragungssteuer auferlegt. Die Geschäftsgebühr geht zu Lasten des Käufers und ist pauschal mit der Einreichung der betreffenden Erklärung beim zuständigen Finanzamt im Bezirk in dem die Immobilie liegt, zu entrichten und zwar vor der Aufstellung des Übertragungsvertrages.

 

 

 

 

 

 

Tilgungsraten: Die Darlehnsraten, die nach dem Amortisationssystem berechnet werden, dem gemäß jede Rate einen Teil des Kapitals enthält, das der Darlehnsnehmer erhalten hat, und dem dem geschuldeten Kapital entsprechenden Zins.

 

 

 

 

 

 

Hypothek: Es handelt sich um das dingliche Recht, das zu Gunsten des Darlehnsgebers- zur Absicherung seiner Ansprüche - auf eine konkrete Immobilie des Darlehnsnehmers - Schuldners eingetragen wird. D.h. für den Fall, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag nicht entrichtet, hat der Darlehnsgeber das Recht die Immobilie zu versteigern und schließlich seinen Anspruch bevorrechtigt aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen. Die Hypothekenbestellung erfolgt durch ein notarielles Dokument, dass beim zuständigen Hypothekenamt bzw. Grundbuchamt eingetragen wird. Dennoch, da die Kosten der Hypothek hoch sind (hinsichtlich der notariellen Kosten), geben die Darlehnsnehmer aber auch die Kreditinstitute der Lösung der Vormerkung einer Hypothek den Vorzug.

 

 

 

 

Hypothekenamt: Die  Behörde, bei der die Eigentumstitel von Immobilien verwahrt werden, z.B. Verträge über jeden Akt allgemein, der die Rechtslage einer Immobilie beeinflusst. Auf Rhodos gibt es ein Grundbuchamt.

 

 

 

 

 

 

Automatische Wertzuwachssteuer: Steuerbetrag der zu Lasten des Verkäufers geht und für die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Verkaufspreis der Immobilie auferlegt wird.

 

 

 

Steuer für Großes Grundvermögen:   Dem Gesamtwert des Vermögens einer natürlichen (oder juristischen Person), das aus Immobilien besteht, die sich in Griechenland befinden bzw. dingliche Rechte an solchen, außer der Hypothek, wird eine Steuer für Großes Grundvermögen auferlegt. Die für natürliche Personen geltenden Freibeträge sind folgende:

 

 

 

           Für  natürliche Personen, der Betrag von 243.600,00 Euro.

 

 

 

  • Für den Gesamtwert des Immobilienvermögens beider Ehepartner  der Betrag von 487.200,000 Euro, welcher sich um 61.650,00 für jedes der ersten beiden minderjährigen Kinder erhöht und um den Betrag von 73.400,00 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.

 

Immobilienübertragungssteuer: Geht zu Lasten des Käufers. Ist vor der Unterzeichnung des Vertrages zu entrichten und macht eine formelle Vorraussetzung dieser aus, da eine Abschrift der Erklärung dem Kaufvertrag an bei gefügt wird. Wird anhand des zwischen dem Sachwert und dem Kaufwert jeweils höheren Wertes berechnet. Die Immobilienübertragungssteuer erhöht sich, wenn sich im Bereich in dem die Immobilie liegt ein Feuerwehramt befindet.