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Nützliches

AUSLAENDER

 

Kaufvertrag in Griechenland

Kaufabwicklung

1. Nachdem sich ein Kunde endgültig für den Kauf einer Immobilie in Griechenland entschieden hat, wird eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Diese bestätigt die ernsthafte Kaufabsicht einer entsprechenden Immobilie zu einem bestimmten Preis, während eines bestimmten Zeitraums (individuell auszuhandeln). Weiterhin wird eine Anzahlung geleistet (üblicherweise 10% der Kaufsumme). Diese wird natürlich schriftlich bestätigt. Nun wird das besagte Objekt für den Kunden verbindlich reserviert und aus dem Verkaufsangebot genommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die besagte Immobilie nicht mehr zum Verkauf angeboten wird.

Nun beginnen die eigentlichen Vertragsaktivitäten. Wenn, - egal aus welchem Grund auch immer-, der Kunde seine Absicht ändert und die Immobilie nicht mehr kaufen möchte, wird diese 10%tige Anzahlung nicht zurückerstattet. Hiervon werden entstandene Kosten jeglicher Art beglichen. Sollten mehr als 10% der Kaufsumme angezahlt worden sein, so wird lediglich der Rest zurückerstattet.

Die gesamte Anzahlung wird dem Kunden zurückerstattet, wenn – egal aus welchen Gründen auch immer-, die Immobilie dem Kunden wegen etwaiger Komplikationen, die sich durch Verkäufer, oder seinem Vermittler bzw. des Objektes ergeben, nicht verkauft werden kann.

2. Hält sich der Kunde persönlich in Griechenland auf, wird nachfolgendes von ihm persönlich erledigt (auf Wunsch, mit unserer Mithilfe). Falls er nicht persönlich anwesend ist, bevollmächtigt er eine Person seines Vertrauens (für gewöhnlich ein Rechtsanwalt seiner Wahl, oder unseren Kooperationspartner) im Namen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich des Immobilienerwerbs zu handeln. Die dafür benötigte Vollmacht wird von einem öffentlichen Notar erstellt. Die Kosten für diese Vollmacht belaufen sich auf ca. 100 Euro.

Falls der Kunde aus irgendeinem Grunde seine Meinung ändert und die Immobilie nicht mehr erwerben möchte, kann auf seinen Wunsch hinsichtlich die Vollmacht jederzeit, bei jedem öffentlichen Notar in Griechenland oder bei einem griechischen Konsulat des betreffenden Landes widerrufen werden. Auch in diesem Fall, wird die 10%tige Anzahlung nicht erstattet.

Geldbeträge werden direkt auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts überwiesen. Belege der Banküberweisungen gelten als Empfangsbestätigung. (Aufheben für die Steuererklärung)

3. Ein unabhängiger Rechtsanwalt und ein unabhängiger Notar werden vom Kunden oder auf Wunsch von unserem Kooperationspartner vorgeschlagen. Diese überprüfen und kontrollieren den Besitztitel beim Grundbuchamt und der Rechtsanwalt fertig einen Bericht über das Ergebnis der Nachforschungen an (die Kosten belaufen sich hierbei auf ca.1-2% des Kaufpreises).

Ist die vom Käufer bevollmächtigte Person und der zur Prüfung beauftragte Rechtsanwalt die gleiche Person, ist die Zuverlässigkeit bei der Ausführung der Nachforschungen besonders gewährleistet.

4. Ein topographischer Plan, der alle technischen Einzelheiten beinhaltet wird ebenfalls vorgelegt (dieser Plan wird von einem Architekten erstellt). Hierauf basierend fertigt der Rechtsanwalt seinen Bericht über das Objekt an. Eine Abschrift davon ist Bestandteil des Vertrages.

Dieser Plan enthält üblicherweise folgende Informationen:

* exakte Maße des Objekts
* Grundriss des Objekts (wahlweise im Maßstab 1:100, 1:200, 1:500)
* Lage- und Grundrissplan im Maßstab 1:5000
* Information über die Art der zulässigen Bebauung (u.a. wie hoch, wie groß usw.)
* Entfernung zum Nachbargrundstück
* Entfernung zum Meer (falls dieses die Steuerabgabe beeinträchtigt)
* Name der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und ihre Unterschrift mit der sie die Richtigkeit der Grenzen anerkennen.

Sind alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammentragen, werden die Steuern an das Finanzamt gezahlt (diese Überweisung wird üblicherweise vom beauftragten Rechtsanwalt getätigt).

Weiterhin wird hinsichtlich der Grunderwerbssteuer in zwei Kategorien unterschieden:

Kategorie 1 (Eigentumserwerb innerhalb des Bebauungsplans):
- Hier ist eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung möglich, da Vergleichswerte vorliegen (Vergleichswerte sind in Griechenland für die Wertermittlung üblich, da es keine Einheitswertermittlung in dem Sinne gibt).

Kategorie 2 (Eigentumserwerb außerhalb des Bebauungsplans):
- Ein ermittelter Betrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Hiervon wird eine Anzahlung an das Finanzamt fällig. Falls der Käufer nicht mit dem festgesetzten Betrag einverstanden ist, ist eine Verhandlung mit dem Finanzamt möglich. Sollte es trotzdem zu keiner Einigung kommen, wird die Anzahlung auf Wunsch komplett und problemlos zurückerstattet.

Die Grunderwerbssteuer erhöht sich ebenfalls, wenn

* das Objekt von mehreren Käufern gemeinsam erworben wird
* ein Titel erstellt werden muss, (dieser wird dann spätestens beim Kauf erstellt, da es in Griechenland
kein Katasteramt gibt)
* die Entfernung zum Meer weniger als 500 m beträgt

Der vom Finanzamt festgesetzte Preis (siehe Einheitswertermittlung) kann vom tatsächlichen Verkaufspreis abweichen. Dadurch zahlt der Kunde eine niedrigere manchmal aber auch eine höhere Grunderwerbssteuer.

Sobald die endgültigen Kaufnebenkosten feststehen (Notar, Rechtsanwälte ) überweist der Käufer die Gesamtsumme (Kaufpreis plus Nebenkosten abzüglich Anzahlung) der Immobilie.

Die Verträge werden von beiden Parteien unterzeichnet.

Die Registrierung beim Grundbuchamt, als endgültiger und unwiderruflicher Beweis, dass der Käufer nun rechtmäßiger Eigentümer ist, wird angefertigt und zugestellt.

Nun sind Sie rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie!

Nebenkosten

Mit dem Kauf einer Immobilie in Griechenland sind neben einigen Formalitäten auch Nebenkosten
verbunden. Deshalb sollten Sie bedenken, dass zum Kaufpreis folgende Nebenkosten fällig werden:

Übertragungssteuer:
Die Steuer berechnet der Notar. Sie richtet sich je nach Familienstand und Lage, ca. 11.-13% Hierauf kommt noch eine Gemeindesteuer von 3% (vom Finanzamt festgesetzten Preis ).

Der beauftragte Anwalt prüft die Grundbücher. Sein Honorar liegt bei ca.2% der Kaufsumme.
Um die notariellen Kaufverträge individuell auszuarbeiten und aufzusetzen berechnet der dazu beauftragte Notar ca.2% des Kaufpreises.
Die Maklergebühr beträgt je nach Lage 2,75 % - 5 % mindestens 7000 €
 
 

 

IMMOBILIENKAUF FUER PERSONEN AUSSERHALB DER EU

A. NATÜRLICHE PERSONEN
 
  • Antrag, in dem die Daten des Antragstellers erwähnt werden, die Kommunikationsdaten (seine eigenen oder die seines Bevollmächtigten), eine ausführliche Beschreibung der Liegenschaft, der Zweck für den die Liegenschaft gebraucht wird und eine relative Erklärung, dass sich auf der Liegenschaft kein militärischer Standort befindet.
  • Kurzer Lebenslauf in der griechischen Sprache oder in offizieller beglaubigten Übersetzung.
  • Kopie des gültigen Reisepasses (übersetzt und beglaubigt von der zuständigen Behörde oder einem Rechtsanwalt).
  • Bestätigung des Strafregisters mit beglaubigter Übersetzung (im Fall von albanischen Staatsangehörigen eine relative Urkunde vom Landgericht und der Staatsanwaltschaft seines Kreises in Albanien).
  • Eidesstattliche Erklärung des G. 1599/1986 in der der Interessierte erklärt, dass er vorher nicht zu einem Prozess geführt wurde, dass gegen Ihn keine Strafanzeige eingereicht wurde und dass er mit der Untersuchung der empfindlichen und persönlichen Daten von den Staatsbehörden Griechenlands, mit möglichem Interview, einverstanden ist.
  • Topographisches Diagramm der Liegenschaft mit der geeigneten Skala (1:200 oder 1:500), beglaubigt von einem Ingenieur.
  • Auszug eines Luftbildes oder Google des Großraums mit der Markierung der Liegenschaft, beglaubigt von einem Ingenieur.
 
Im Fall wo der Interessierte erklärt, dass er in Griechenland wohnhaft ist
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis
 
Im Fall wo er eine andere Person für die Einreichung und das Unterschreiben der Unterlagen seiner Akte bevollmächtigt hat
  • Vollmacht
 

B. AUSLANDSGRIECHEN
 
  • Antrag, in dem die Daten des Antragstellers erwähnt werden, die Kommunikationsdaten (seine eigenen oder die seines Bevollmächtigten), eine ausführliche Beschreibung der Liegenschaft, der Zweck für den die Liegenschaft gebraucht wird und eine relative Erklärung, dass sich auf der Liegenschaft kein militärischer Standort befindet.
  • Kurzer Lebenslauf.
  • Kopie des gültigen Reisepasses (übersetzt und beglaubigt von der zuständigen Behörde oder einem Rechtsanwalt).
  • Bestätigung der Nationalität der Eltern oder Fotokopie des Personalausweises des Auslandsgriechens.
  • Topographisches Diagramm der Liegenschaft mit der geeigneten Skala (1:200 oder 1:500), beglaubigt von einem Ingenieur.
  • Auszug eines Luftbildes oder Google des Großraums mit der Markierung der Liegenschaft, beglaubigt von einem Ingenieur.
 
Im Fall wo er eine andere Person für die Einreichung und das Unterschreiben der Unterlagen seiner Akte bevollmächtigt hat
  • Vollmacht
 
 
C. RECHTLICHE PERSONEN DES PRIVATEN RECHTES
 
  • Antrag, des legalen Vertreters der Gesellschaft in dem die Daten des Antragstellers erwähnt werden, die Kommunikationsdaten (seine eigenen oder die seines Bevollmächtigten), eine ausführliche Beschreibung der Liegenschaft, der Zweck für den die Liegenschaft gebraucht wird und eine relative Erklärung, dass sich auf der Liegenschaft kein militärischer Standort befindet.
  • Satzung der Gesellschaft mit der Eintragung dieser im vorgesehenen von der hiesigen Gesetzgebung Handelsregister.
  • Bilanz zwei (2) voriger Geschäftsjahre.
  • Liste der Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft mit der Erwähnung der Eigenschaft jeder Person in diesem.
  • Bestätigung dass nicht der Konkurs eröffnet wurde.
  • Erklärung über die Zusammensetzung des Kapitals und der Hauptaktionäre oder Gesellschafter.
  • Topographisches Diagramm der Liegenschaft mit der geeigneten Skala (1:200 oder 1:500), beglaubigt von einem Ingenieur.
  • Auszug eines Luftbildes oder Google des Großraums mit der Markierung der Liegenschaft, beglaubigt von einem Ingenieur.
  • Fotokopien der Reisepässe der Gesellschafter oder Mitglieder des Verwaltungsrates.
 
Alle oben erwähnten Urkunden werden in einem Original und drei (3) beglaubigten Kopien eingereicht.