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Nützliches

DARLEHEN

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGE ZUR VORBEWILLIGUNG EINES DARLEHN

FÜR DIE VORΒΕWILLIGUNG
1) Antrag (gedruckt), der von der Bank erteilt wird. (Bei der Bank auszufüllen)
2) Fotokopie des Ausweises des Darlehnsnehmers.
3) Einkommenssteuerbescheid des laufenden Jahres.
4) Ε1 des laufenden Jahres*
5) Ε9 des Geschäftsjahres  2005.
*Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Handelstreibende sind die Abschriften der Steuererklärung und die Steuerbescheide der letzten drei Jahre erforderlich.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN, DIE DIE IMMOBILIE BETREFFEN

 

UNTERLAGEN NACH DER VORBEWILLIGUNG, DIE DIE IMMOBILIE BETREFFEN 

 

 

 

 

1) Erwerbsvertrag der Immobilie (notariell beglaubigte Abschrift.) (Im Fall der Kaufpreisergänzung hat aus dem Vertrag ersichtlich zu sein, dass mindestens der von der Bank als Darlehn zu erteilende Betrag geschuldet wird.).

 

 

2) Urkunde der Zusammensetzung eines Horizontal-  bzw. Vertikaleigentums und die Änderungen dessen, insofern solche vorgenommen wurden. (Einfache Kopien der Urkunden zusammen mit deren beglaubigten Anteiltabellen, die diesen beigefügt sind.)

 

 

3) Eventuell im Erwerbsvertrag angeführte Vollmachten.

 

 

4) Bescheinigung über Eigentum, Belastungen und Vindikationen.

 

 

5) Fotokopie der Baugenehmigung. (BEGLAUBIGT vom Städtebauamt)

 

 

6) Vollständige Reihe architektonischer Zeichnungen (Grundriss, topografische Zeichnung des Grundstückes, Baumassenplan mit den Baubestimmungen, Querschnitten und Ansichten. BEGLAUBIGT vom Städtebauamt.)

 

 

7) Bauskostenvoranschlag NUR wenn es sich um Instandsetzung bzw. Renovierung handelt.)

 

 

8) Fotografien der Immobilie.

 

 

9) Im Falle des Grundstückskaufs, Bescheinigung des STÄDTEBAUAMTES, dass das betreffende Grundstück unversehrt und bebaubar ist.

 

 

 

 

STEUERFREIBETRÄGE FÜR DEN ERWERB DES ERSTEN EIGENHEIMS

 

GELTEN  ab   1.4.2007

 

FREIBETRÄGE

 

DIE BEIM ERWERB DES ERSTEN EIGENHEIMS

 

AUS JEGLICHEM ANLASS

 

GELTEN :

 

ERBSCHAFT, ELTERLICHE SCHENKUNG UND KAUF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LEDIG  

 

 

 

 

 

 

 

VERHEIRATET MIT KIND

 

 

 

 

 

 

 

MIT EINEM KIND

 

 

 

 

 

 

 

MIT ZWEI KINDERN

 

 

 

 

 

 

 

MIT DREI KINDERN

 

 

 

 

 

 

 

GRUNDSTÜCK

 

 

 

 

 

 

 

42.000 €

 

 

 

 

 

 

 

77.000 €

 

 

 

 

 

 

 

89.000 €

 

 

 

 

 

 

 

101.000 €

 

 

 

 

 

 

 

115.500 €

 

 

 

 

 

 

 

WOHNSTÄTTE

 

 

 

 

 

 

 

90.000 €

 

 

 

 

 

 

 

138.000 €

 

 

 

 

 

 

 

166.000 €

 

 

 

 

 

 

 

194.000 €

 

 

 

 

 

 

 

236.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR RECHTSGESCHÄFTE VON AUSLÄNDERN IN GRENZREGIONEN

Α. Antrag (6-fach), in dem folgendes erwähnt wird:

 

 

 

            1) Ich beantrage die Aufhebung der Verbotsvorschriften des G. 1892/90, so dass ich mit dem Kauf, z.B. eines (1) Grundstückes oder Wohnung in der Stadt von Thessaloniki vorangehe.

 

 

 

            2) Ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers (wenn es sich um einen Albaner oder Nordhepirot handelt, muss auch sein Geburtsdorf erwähnt werden).

 

 

 

            3) Ausführliche Beschreibung der Immobilien (z.B. eines Grundstückes von 312 qm., gelegen in der Region Michaniona Thessaloniki oder einer (1) Wohnung von 104 qm. gelegen in der ……………. Straße in Kalamaria Thessaloniki).

 

 

 

            4) Zweck des Kaufes (Investition oder Eigenbewohnung)

 

 

 

            5) Bitte senden Sie mir Ihre Antwort an folgende Adresse:

 

 

 

(z.B. Panos I. Papaleontiou

 

 

 

(Rechtsanwalt)

 

 

 

Giampoudaki Str. 4, Heraklion Kreta

 

 

 

PLZ 10544)

 

 

 

Β. Beglaubigte Fotokopie der Personalausweise oder Reisepässe (für die betreffenden Käufer). (6-fach).

 

 

 

C. Standesamtliche Geburtsurkunden (In der Sprache des Landes aus dem die betreffenden Käufer stammen). Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

D. Offizielle Übersetzungen in die griechische Sprache der standesamtlichen Geburtsurkunden. Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

Ε. Führungszeugnisse (In der Sprache des Landes aus dem die betreffenden Käufer stammen).  Eins (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

F. Offizielle Übersetzungen in die griechische Sprache der Führungszeugnisse. Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

G. Beglaubigte topographische Diagramme, der Grundstücke, die sich für den Kauf bestimmen, oder beglaubigte Grundrisse, wenn es sich um Wohnungen handelt. (4-fach).

 

 

 

Η. Beglaubigte Plane der Regionen, in denen sich die Immobilien befinden (Skala 1:5000 oder 1:10000) (4-fach).

 

 

 

 

 

 

DIE KOPIE DES FÜHRUNGSZEUGNISSES DAS UNS UNSERE BEHÖRDE SENDET WIRD vom amts wegen beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


UNTERLAGEN

 

 

 

FÜR DIE AUFHEBUNG DES VERBOTES DES ARTIKELS 25 PAR. 1 DES G.1892/90 ANHAND DES ARTIKELS 26 PAR. 2 DIESES GESETZES

 

 

 

 

 

 

1.                   NATÜRLICHE PERSONEN

 

 

 

α. Antrag (6-fach) der folgendes erwähnt:

 

 

 

1) Ich beantrage die Aufhebung der Verbotsvorschriften des G. 1892/90, so dass ich mit dem Kauf, z.B. eines (1) Grundstückes oder Wohnung in der Stadt von Thessaloniki vorangehe.

 

 

 

2) Ein kurzer Lebenslauf des Antragstellers (wenn es sich um einen Albaner oder Nordhepirot handelt, muss auch sein Geburtsdorf erwähnt werden).

3) Ausführliche Beschreibung der Immobilien (z.B. eines Grundstückes von 312 qm., gelegen in der Region Michaniona Thessaloniki oder einer (1) Wohnung von 104 qm. gelegen in der ……………. Straße in Kalamaria Thessaloniki).

 

 

 

4) Zweck des Kaufes (Investition oder Eigenbewohnung)

 

 

 

5) Bitte senden Sie mir Ihre Antwort an folgende Adresse:

 

 

 

Vorname und Name

 

 

 

(Zustellungsbevollmächtigter)

 

 

 

Adresse (Straße, Nummer, Region, Stadt, PLZ)

 

 

 

6) Der Antrag muss von direkt Interessierten unterschrieben sein, sonst wird eine Vollmacht des Antragstellers an den Zustellungsbevollmächtigten eingereicht.

 

 

 

b. Beglaubigte Fotokopie der Personalausweise oder Reisepässe (für die betreffenden Käufer). (6-fach).

 

 

 

c. Standesamtliche Geburtsurkunden (In der Sprache des Landes aus dem die betreffenden Käufer stammen). Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

d. Offizielle Übersetzungen in die griechische Sprache (des Außenministeriums oder von einem Rechtsanwalt) der standesamtlichen Geburtsurkunden. Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

e. Führungszeugnisse (In der Sprache des Landes aus dem die betreffenden Käufer stammen).  Eins (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

f. Offizielle Übersetzungen in die griechische Sprache (des Außenministeriums oder von einem Rechtsanwalt) der Führungszeugnisse. Eine (1) im Original und fünf (5) beglaubigte Fotokopien, für jeden.

 

 

 

g. Beglaubigte topographische Diagramme, der Grundstücke, die sich für den Kauf bestimmen, oder beglaubigte Grundrisse, wenn es sich um Wohnungen handelt. (4-fach).

 

 

 

h. Beglaubigte Plane der Regionen, in denen sich die Immobilien befinden (Skala 1:5000 oder 1:10000) (4-fach).

 

 

 

           

 

 

 

            i. Im Fall wo die Bildung eines obligatorischen Rechtes unternommen wird, eine ausführliche Beschreibung dieses.

            j. Wenn es sich um einen Staatsangehörigen der Schweiz handelt, muss auch eine eidesstattliche Erklärung, die die Aufhebung der persönlichen Data erlaubt, so dass diese von den Staatsbehörden des Landes untersucht werden, und eine Übersetzung dieser eingereicht werden. (6-fach).

 

 

 

            k. Aufenthaltserlaubnis oder Visa für Griechenland oder egal welche andere Urkunde, die beweist, dass er legal in Griechenland eingereist ist und sich legal in Griechenland befindet. (6-fach).